Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz in Deutschland.
Im Gesetz steht, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die Impfung gegen Masern vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss in der Regel ein Nachweis über die Impfung gegen Masern erfolgen.
Eltern, welche ihre in den Gemeinschaftseinrichtungen betreuten Kinder nicht impfen lassen, werden künftig eine Ordnungswidrigkeit begehen und müssen mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro rechnen.
Das Gesetz wurde verabschiedet, da es sich bei den Masern um eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten weltweit handelt. 2019 wurden in Deutschland 514 Fälle registriert. Die Weltgesundheitsorganisation hat vor kurzem in ihrem internationalen Masern-Lagereport die Zahl veröffentlicht, dass am Tag etwas 400 Kinder an Masern sterben.
Masern können tödlich verlaufen, wenn es zu einer Hirnentzündung (subakuten sklerosierenden Pancencephalitis, kurz SSPE) kommt.
Neuere Studien haben gezeigt, das von 3300 Kindern ein Kind an SSPE erkrankt. Bei einer anderen Studie erkrankte sogar eines von 609 Kindern an SSPE, welches unter 12 Monaten alt war.
Die Ständige Impfkommision (STIKO) rät, Kinder im Alter von 11 bis 14 Monaten zum ersten Mal zu impfen. Eine weitere Impfung ist dann im Alter von 15 bis 23 Monaten empfohlen und führt zu einem lebenslangen Schutz.
Kommt es zum Ausbruch der Masernerkrankung gehören hohes Fieber, Husten und Schnupfen zu den ersten Symptomen. Im nächsten Schritt kommen weiße Flecken auf der Mundschleimhaut und später ein Hautausschlag am ganzen Körper dazu.
Die gute Nachricht ist, dass mittlerweile die Anzahl der geimpften Kinder bei den Schuleingangsuntersuchungen im hohen 90 % Bereich liegt. Mit dem Masernschutzgesetz sollte diese Zahl sich auf fast 100% erhöhen.
Der Grund, warum Masernviren immer wieder zu schweren Krankheitsfällen führen, liegt allerdings vor allem an den großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die STIKO empfiehlt seit 2010, dass nach 1970 Geborene ihren Impfschutz nachholen sollten, wenn in ihrem Impfausweis keine oder nur eine Impfung vermerkt sein sollte.
Die Masern waren in der Vergangenheit eine oft unterschätzte Kinderkrankheit, was sich aber auch nicht zuletzt durch das Masernschutzgesetz ändern sollte.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Robert Koch Institut
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