Fliegen in der Schwangerschaft

Fliegen in der Schwangerschaft

Fliegen in der Schwangerschaft

Bei einer unkompliziert verlaufenden Schwangerschaft ist Fliegen in der Schwangerschaft in der Regel bis etwa 6 Wochen vor der Geburt kein Problem. Bis zu diesem Zeitpunkt nehmen Fluggesellschaften Schwangere auch ohne Probleme mit, manche fordern einen formlosen Nachweis über eine normale Schwangerschaft vom Frauenarzt. Grundsätzlich ist die Rücksprache mit dem betreuendem Arzt oder Ärztin vor Antritt einer Flugreise jedoch empfehlenswert, besonders bei Langstreckenflügen, die länger als 4 Flugstunden dauern, da hier ggf. besondere Vorkehrungen getroffen werden müssen.

Es spricht nichts dagegen, in einer Schwangerschaft eine Flugreise anzutreten

Auch in den ersten 3 Monaten ist Fliegen in der Schwangerschaft möglich. Der beste Zeitpunkt ist das mittlere Schwangerschaftsdrittel, da Reisen gegen Ende der Schwangerschaft sehr beschwerlich sein können. Gründe, von einer Flugreise in der Schwangerschaft Abstand zu nehmen sind jede Form einer Schwangerschaftskomplikation wie das Vorliegen einer Plazenta praevia (eine Fehllage der Plazenta), eine schlecht eingestellte Bluthochdruckerkrankung oder andere Herz- und Kreislaufstörungen, sowie drohende Frühgeburt oder eine erhöhte Thrombosegefahr bei einer bekannten Gerinnungsstörung.
Allgemein ist das Thromboserisiko in der Schwangerschaft erhöht, daher wird bei Langstreckenflügen im Allgemeinen auch eine Thromboseprophylaxe mit blutgerinnungshemmenden Medikamenten und Stützstrümpfen empfohlen. Hier ist eine besondere Beratung erforderlich. Auch bei starker Flugangst ist ein Flug in der Schwangerschaft nicht sinnvoll.
Neben dem medizinischen Ansatz sollte man die Bestimmungen der Fluggesellschaften und des jeweiligen Urlaubslandes beachten. Bei der Lufthansa gelten beispielweise folgende Bedingungen:

Bis zu welcher Schwangerschaftswoche können sie fliegen

Bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche, bzw. bis vier Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest mit Lufthansa fliegen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen. Bei Mehrlingsschwangerschaften ist das Fliegen bis zur 28 Schwangerschaftswoche erlaubt.

Die entsprechenden Informationen findet man auf den Webseiten der jeweiligen Fluggesellschaften.

Bestimmungen im Ausland

In einzelnen Länder gibt es teilweise bestimmte Bestimmungen für Schwangere. In den USA müssen Schwangere eine Krankenversicherung nachweisen und es gilt zu beachten, dass das Kind die amerikanische Staatsbürgerschaft erhält, sollte das Kind in den USA geboren werden.

Hier noch ein paar zusätzliche Tipps:
1.) Der Gurt sollte weit unterhalb des Bauchs sitzen
2.) Die Gepäckablage für das Handgepäck nutzen, damit man mehr Platz für die Beine hat
3.) Gibt es deutschsprachige und/oder englischsprachige Ärzte am Urlaubsort? Einfach mal im Hotel anrufen und fragen.
4.) Alle Medikamente mitnehmen und eine kleine Reiseapotheke zusammenstellen. Ganz wichtig den Mutterpass nicht vergessen
5.) Reiserücktrittsversicherung abschließen und vorher die AGB’s zum Thema Schwangerschaft genau lesen
6.) Im Flieger mehrfach ab und auf gehen und lockere Kleidung tragen
7.) Lassen Sie sich einen Sitzplatz am Gang geben, damit Sie zwischendurch öfter aufstehen können.
8.) Viel trinken, ggf. Reisestützstrümpfe aus der Apotheke tragen.

Weitere Informationen zum Reiseland findet man auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter Reise und Sicherheit www.auswaertiges-amt.de .

Fragen Sie uns oder Ihre Frauenärztin in München zu diesem und anderen Themen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zu einem Gespräch zur Verfügung.

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