Endlich schwanger! Und plötzlich darf ich keinen Alkohol mehr trinken und muss mehr denn je auf meine Ernährung achten! Aber: eine Infektion mit Toxoplasmose oder Listerien in der Schwangerschaft kann dem Baby nun mal schaden. Solche Infektionen sind glücklicherweise selten, wenn gewisse Zubereitungs- und Hygienehinweise beachtet werden.
Hier unsere Ernährungsempfehlungen
da es gar nicht so leicht ist, zu entscheiden, was denn nun noch erlaubt ist und was nicht!
Fleisch- und Wurst
Nicht erlaubt sind: rohes Fleisch/nicht durchgebratenes Fleisch: Steaks, Mett, Tartar, Carpaccio, Salami, Teewurst, Mettwurst, Plockwurst, Cabanossi, rohe Pökelfleischprodukte wie Rohschinken (Schwarzwälder, Parmaschinken, Lachsschinken, Serrano-Schinken, Schinkenspeck), Bündner Fleisch, Kassler.
Fisch
Nicht erlaubt sind: Sushi mit Fisch, Räucherfisch (Lachs, Forelle, Makrele u.a.), Austern, Shrimps, Kaviar, Matjes.
Bismarck-Heringe und Rollmöpse sind möglich, sollten aber aus frisch geöffneter Konserve verzehrt und maximal 3 Tage im Kühlschrank gelagert werden.
Käse
Zur Vermeidung einer Infektion mit Listerien sollten keine Rohmilchprodukte verzehrt werden, bitte auf den Hinweis „hergestellt aus pasteurisierter Milch“ achten.
Erlaubt sind
Hartkäse (hier einzige Ausnahme zum Rohmilchkäse: Hartkäse aus Rohmilch, z.B. Bergkäse), Babybel, Cheddar, Emmentaler, Gouda, Edamer, Gryere/Greyerzer, Mozzarella, Halloumi, Parmesan, Chester, Pecorino-Hartkäse, Weichkäse ohne Edelschimmel, Frischkäsezubereitungen wie Boursin, Streichkäse, Mascarpone, Quark, Frischkäse, Ricotta; alle Joghurtprodukte aus pasteurisierter Milch, Sauerrahm, Creme fraiche.
Nicht erlaubt sind
Weißschimmel-Weichkäse auch aus pasteurisierter Milch z.B. Brie, Camenbert, Chaumes, Cambozola
Blauschimmelkäse z.B. Gorgonzola, Roquefort
Käse mit Oberflächenschmiere z.B. Limburger, Münster
Unpasteurisierter Ziegen- und Schafskäse und vorgefertigter, ungebackener Reibekäse (
Obst, Gemüse, Salate und Kräuter
sollten gut gewaschen verzehrt werden. Vorsicht bei vorgefertigten Salaten und Sprossen aus Theken, sowie Frucht- und Gemüsesäften an Saftständen oder aus der Gastronomie.
Backwaren, Snacks
Meidung vorgefertigter Sandwiches und belegter Brötchen, nicht durchgegarter Füllungen bei Gebäck und Kuchen.
Lebensmittel sollten generell gut gekühlt und eingelegte Waren von Öl oder Marinade bedeckt gelagert und bald verbraucht werden.
Fragen Sie uns oder Ihre Frauenärztin in München zu diesem und anderen Themen. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zu einem Gespräch zur Verfügung.
Weiterführende Links zum Thema:
Baby-und-Familie.de – Was darf ich essen in der Schwangerschaft
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